
Der Erfurter Anwaltverein e.V. – Anwalt der Anwälte und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger
Gemeinsam stark!
Der Erfurter Anwaltverein e.V. (EAV) wurde als einer der ersten Anwaltvereine in den neuen Bundesländern am 16. Februar 1990 gegründet. Der Verein hat zur Zeit rund 326 Mitglieder (Stand 01/2018). Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Thüringer Anwaltsverband.
Wir verstehen uns als Berufsverband der Anwaltschaft und als Ansprechpartner für den rechtssuchenden oder am Recht interessierten Bürger. Wir bieten unseren Mitgliedern zahlreiche attraktive Leistungen und Vorteile, machen Werbung für sie und pflegen den Kontakt zu Gesellschaft, Justiz und Politik. Wir helfen aber auch Bürgerinnen und Bürgern bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, beraten Mittellose und stellen allgemeine Informationen zu aktuell interessierenden Themen rund um den Anwaltsberuf und das Thema Recht zur Verfügung. Alles im Zusammenhang mit dem EAV Wissenswerte finden Sie auf dieser Website, im Rahmen deren Gestaltung wir Ihnen viele Motive der DAV-Imagewerbung vorstellen möchten.
Für Sie kurz gefasst:
Datenschutzgrundverordnung
Ab 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie gilt auch für Anwaltskanzleien. Damit sich jede Kanzlei darauf vorbereiten kann, stellt der DAV Merkblatt, Muster und Checkliste bereit. Anwaltskanzleien sollten das neue europäische Datenschutzrecht ernst nehmen, weil die Datenschutzbehörden auf Beschwerden von Mandanten, Mitarbeitern, Prozessgegnern und anderen Dritten mit förmlichen Verfahren reagieren müssen. Die Datenschutzbehörden halten sich zudem für verpflichtet, empfindliche Bußgelder zu verhängen, wenn Datenschutzverstöße festgestellt werden. mehr…